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Vereinbarung zur Bildung der kommunalen Arbeitsgemeinschaft „Kommunaler ServiceVerbund Eisenberg“

Präambel

Wir, die Gemeinden Diemelsee, Vöhl und Willingen sowie die Städte Korbach, Lichtenfels, Medebach und Waldeck arbeiten seit vielen Jahren auf mehreren Gebieten in verschiedenem Umfang erfolgreich zusammen. Uns ist bewusst, dass wir uns den Herausforderungen der Zukunft, insbesondere hinsichtlich der demografischen Entwicklung und der angespannten Finanzsituation, erfolgreich nur gemeinsam stellen können. Zur Erarbeitung und Umsetzung von Lösungsstrategien und der Vorbereitung weiterer institutionalisierter Abläufe grün-den wir eine kommunale Arbeitsgemeinschaft.

Im Mittelpunkt der Bestrebungen der interkommunalen Zusammenarbeit soll der Bürger stehen, der stets einen Anspruch auf eine optimale Versorgung in allen Lebensbereichen hat. Die Mehrung des öffentlichen Wohls in den Gemeinden und Städten sowie ein familien-freundliches Umfeld mit einer wirtschaftlichen Stärkung der Region im Zentrum des Land-kreises Waldeck-Frankenberg und des angrenzenden westfälischen Raumes sind vorrangige Ziele unserer Arbeitsgemeinschaft. Im Fokus der Zusammenarbeit stehen aber auch eine optimierte Servicequalität mit noch höherer Kundenorientierung und eine Förderung der Entwicklung der Gemeinden.

§ 1 Mitglieder

  1. Die Gemeinden Diemelsee, Vöhl und Willingen sowie die Städte Korbach, Lichten-fels, Medebach und Waldeck bilden eine kommunale Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16.12.1969 (GVBl. S. 307), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229). 

  2. Die kommunale Arbeitsgemeinschaft trägt die Bezeichnung
    „Kommunaler ServiceVerbund Eisenberg“ (KSVE).

§ 2 Aufgaben

  1. Der KSVE soll Angelegenheiten beraten, die seine Mitglieder gemeinsam berühren. Er soll Planungen der einzelnen Mitglieder für diese Angelegenheiten und die Tätigkeit von Einrichtungen seine Mitglieder aufeinander abstimmen; er soll Gemeinschaftslösungen einleiten, um eine wirtschaftliche und zweckmäßige Erfüllung der Aufgaben in einem größeren nachbarlichen Gebiet sicherzustellen.

    Die Aufgaben des KSVE erstrecken sich insbesondere auf

    • Ausbau interkommunaler und privater Kooperationen

    • Bindung der Bevölkerung an den Raum

    • Erhaltung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze

    • Verbesserung der Familienfreundlichkeit

    • Ausbau und Stärkung der Bereiche Wirtschaft und Tourismus

    • Stärkung des „Wir“-Gefühls für die gesamte Region

    • Gemeinsame Regionalförderung mit den zur Verfügung stehenden Finanzhilfen

  2. Der KSVE kann mit Zustimmung der Mitgliedsgemeinden weitere kommunale Ange-legenheiten seiner Mitglieder beraten.

§ 3 Arbeitsausschuss

  1. Organ des KSVE ist der Arbeitsausschuss. Er hat die gemeinsam berührenden An-gelegenheiten zu beraten und hierüber empfehlend für die Mitgliedsgemeinden zu beschließen.

  2. Der Arbeitsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden. Im Verhinderungsfalle werden sie durch ihren allgemeinen Vertreter vertreten. Die Bürgermeister können zu den Beratungen fachlich zuständige Mitarbeiter hinzuziehen.

  3. Für die Verhandlungen des Arbeitsausschusses gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, sinngemäß die für den Gemeindevorstand geltenden Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung.

  4. Die Mitgliedsgemeinden stellen dem Arbeitsausschuss auf Anforderung ihre Unterlagen zur Verfügung.

  5. Die Mitgliedsgemeinden sind an die Beschlüsse des Arbeitsausschusses gebunden, wenn die für den Beschlussgegenstand zuständigen Organe aller Mitgliedsgemein-den den Beschlüssen zugestimmt haben. Die Zustimmung soll innerhalb von zwei Monaten erfolgen.

§ 4 Geschäftsführung

Der Arbeitsausschuss bestimmt einen Geschäftsführer und einen Stellvertreter. Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des KSVE mit der Zentralen Servicestelle. Er lädt zu den Sitzungen des Arbeitsausschusses ein. Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag muss mindestens eine Woche liegen.
Der Geschäftsführer leitet die Sitzungen. Er hat, sofern er nicht selbst Bürgermeister ist, kein eigenes Stimmrecht.

§ 5 Finanzierung

1. Den zur Deckung der Geschäftsbedürfnisse notwendigen sachlichen Finanzbedarf bringen die Mitgliedsgemeinden im Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zueinander auf.
Dieser stellt sich derzeit wie folgt dar:

Mitgliedsgemeinde  Einwohner
Stand 30.6.06 
Prozentanteil
Diemelsee 5.325 8,51 %
Korbach 24.374 38,97 %
Lichtenfels 4.309 6,89 %
Medebach 8.169 13,06 %
Vöhl 6.211 9,93 %
Waldeck 7.615 12,18 %
Willingen 6.541 10,46 %
Gesamt 62.544 100,00 %

 

Die prozentuale Verteilung ist jährlich nach den aktuellen amtlichen Einwohnerzahlen anzupassen.

2. Personalaufwand für die Geschäftsführung wird bis auf Weiteres nicht verrechnet.

3. Bei gemeinsamen investiven Projekten wird die Kostenverteilung projektbezogen jeweils gesondert geregelt.

§ 6 Kündigung

  1. Die Mitgliedschaft im KSVE kann von jedem Beteiligten mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.

§ 7 Individuelle Vereinbarungen

  1. Den einzelnen Mitgliedskommunen bleibt es unbenommen, untereinander weiterge-hende Formen der Zusammenarbeit einzugehen (z. B. in Form von Zweckverbänden oder öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen). In diesen Fällen soll ein Beitritt zu dieser Zusammenarbeit auch allen anderen Mitgliedern des KSVE angeboten werden.

§ 8 Inkrafttreten

  1. Die Vereinbarung tritt am Tage nach der Unterzeichnung aller Mitglieder in Kraft.

Korbach, 22. Juni 2007

für die Gemeinde Diemelsee
Volker Becker (Bürgermeister)

für die Gemeinde Vöhl
Harald Plünnecke (Bürgermeister)

für die Stadt Korbach
Klaus Friedrich (Bürgermeister)

für die Stadt Waldeck
Jörg Feldmann (Bürgermeister)

für die Stadt Lichtenfels
Uwe Steuber (Bürgermeister)

für die Gemeinde Willingen
Thomas Trachte (Bürgermeister)

für die Stadt Medebach
Heinrich Nolte(Bürgermeister

 

der verbund1Unter dem Motto „Wir gestalten Zukunft“ vereinbarten die Bürgermeister der sieben Kommunen Diemelsee (Volker Becker), Korbach (Klaus Friedrich), Lichtenfels (Uwe Steuber), Medebach (Heinrich Nolte – jetzt Thomas Grosche), Vöhl (Harald Plünnecke – jetzt Matthias Stappert), Waldeck (Jörg Feldmann) und Willingen (Thomas Trachte) eine enge Zusammenarbeit.

Zu diesem Zweck besiegelten sie am Freitag, 22. Juni 2007, mit ihrer Unterschrift die Bildung der Arbeitsgemeinschaft „Kommunaler ServiceVerbund Eisenberg“.
Der Eisenberg bildet das geografische Zentrum der Kooperationskommunen und stand somit Pate für den Namen des neuen ServiceVerbundes.

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Zu den Feierlichkeiten auf dem Eisenberg wurden neben den Bürgermeistern und politisch Verantwortlichen aus den beteiligten Kommunen auch der frühere Hessische Umweltminister Wilhelm Dietzel sowie der damalige Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Peter Niederstraßer, begrüßt.

Die Arbeit des Verbundes konzentriert sich seither insbesondere auf den Ausbau interkommunaler und privater Kooperationen, die Erhaltung und Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze, die weitere Verbesserung der Familienfreundlichkeit, den Ausbau und die Stärkung der Bereiche Wirtschaft und Tourismus sowie die Stärkung des „Wir-Gefühls“ für die gesamte Region.

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